Rechtsprechung
   BFH, 31.03.1998 - VII B 293/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7367
BFH, 31.03.1998 - VII B 293/97 (https://dejure.org/1998,7367)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1998 - VII B 293/97 (https://dejure.org/1998,7367)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1998 - VII B 293/97 (https://dejure.org/1998,7367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache durch Behauptung dieser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftsführerhaftung hinsichtlich Lohnsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87

    Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - VII B 293/97
    Die vom Kläger weiter für klärungsbedürftig gehaltene Frage, ob den Geschäftsführer, der es pflichtwidrig unterlassen habe, die ausgezahlten Löhne herabzusetzen, um die darauf entfallenden Steuern bezahlen zu können, Verschulden und damit Haftung nur bezüglich der Lohnsteuer treffe, die er bei der gebotenen Kürzung der Nettolöhne an das Finanzamt (FA) hätte abführen können, ist durch die Senatsentscheidung vom 26. Juli 1988 VII R 83/87 (BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859) geklärt.

    Danach kann dem Geschäftsführer für den Fall, daß die Gesellschaft nur über Mittel in Höhe der ausgezahlten Nettolöhne verfügt hat, ein Schuldvorwurf i.S. des § 69 AO 1977 nur hinsichtlich der Lohnsteuerbeträge gemacht werden, die er bei der gebotenen Kürzung der Nettolöhne an das FA hätte abführen können (BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859 unter II. 2. a der Gründe).

  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - VII B 293/97
    Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend darlegt (§ 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890).
  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 89/95

    Schlüssige Begründung einer allgemeinen Sachaufklärungsrüge im

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - VII B 293/97
    Hat die Rechtsprechung des BFH zu der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Frage bereits Stellung genommen, muß die Beschwerde darlegen, daß und ggf. in welchem Umfang die Frage weiterhin umstritten ist (vgl. Kühn/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 17. Aufl., § 115 FGO Anm. 7, m.w.N.) und welche neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluß vom 21. Juni 1996 VIII B 89/95, BFH/NV 1996, 920).
  • BFH, 16.07.1996 - VII R 133/95

    Erfüllung der steuerlichen Pflichten einer nicht rechtsfähigen

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - VII B 293/97
    Insbesondere legt die Beschwerde aber nicht dar, warum diese Frage trotz vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung dazu (vgl. z.B. Senatsurteil vom 16. Juli 1996 VII R 133/95, BFH/NV 1997, 4) noch weiterer Klärung bedarf.
  • BFH, 04.05.2004 - VII B 259/03

    Begriff der "groben Fahrlässigkeit" nicht klärungsbedürftig

    Der Senat hat wiederholt zu der Frage Stellung genommen, wann ein Geschäftsführer einer GmbH seine ihm obliegenden Pflichten grob fahrlässig verletzt, so dass die Frage als hinreichend geklärt angesehen werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 1999 VII B 36/98, BFH/NV 1999, 1308; vom 31. März 1998 VII B 293/97, BFH/NV 1998, 1321; Senatsurteil vom 16. Juli 1996 VII R 133/95, BFH/NV 1997, 4, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2004 - VII S 22/03

    Keine PKH bei Vorliegen einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung für

    Der Senat hat wiederholt zu der Frage Stellung genommen, wann ein Geschäftsführer einer GmbH seine ihm obliegenden Pflichten grob fahrlässig verletzt, so dass die Frage als hinreichend geklärt angesehen werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. März 1999 VII B 36/98, BFH/NV 1999, 1308; vom 31. März 1998 VII B 293/97, BFH/NV 1998, 1321; Senatsurteil vom 16. Juli 1996 VII R 133/95, BFH/NV 1997, 4, jeweils m.w.N.).
  • FG Bremen, 26.11.1998 - 497257K 1

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht